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Rechtsanwalt


Rechtsanwälte beraten ihre Kunden (im Folgenden: Mandanten) in rechtlichen Fragen und vertreten deren Rechtsauffassung vor Gericht. Die Dienste, die ein Rechtsanwalt seinem Mandanten erbringt, sind vielseitig. Sie reichen von der abstrakten Beantwortung allgemeiner Rechtsfragen bis hin zur rechtlichen Bewertung eines konkreten Sachverhaltes.
Letzteres bildet dabei sicherlich den Regelfall. Der Mandant kommt mit einem rechtlichen Problem zu einem Anwalt und dieser klärt ihn über die Rechtslage und Möglichkeiten der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung etwaiger Ansprüche vor Gericht auf. Sollte sich der Mandant auf Grundlage dieser sogenannten Erstberatung für die Erteilung des Mandates, also die Beauftragung des Anwaltes seine rechtlichen Interessen durchzusetzen, entscheiden, erstellt der Rechtsanwalt sämtliche hierzu erforderliche Schriftsätze (insbesondere die Klageschrift, Beweisanträge etc.) und achtet auf einzuhaltende Fristen. Dabei haftet der Anwalt im Falle eines Fehlers dem Mandanten persönlich. Der Rechtsanwalt ist als Organ der Rechtspflege an Recht und Gesetz gebunden. Das heißt konkret für seine Tätigkeit, dass er den Mandanten wahrheitsgemäß über seine Erfolgschancen informieren muss. Es bedeutet ferner, dass er vor Gericht nicht bewusst lügen darf. Umgekehrt ist er jedoch auch nicht verpflichtet, permanent die Ausführungen seines Mandanten in Frage zu stellen. In der Regel vertritt der Rechtsanwalt seinen Mandaten auch vor Gericht. An einigen Gerichten (z.B. dem Landgericht in Zivilsachen und dem Oberverwaltungsgericht in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten) ist die Vertretung durch einen Anwalt gesetzlich vorgeschrieben. Ohne einen Anwalt können die Kläger vor diesen Gerichten keine prozesswirksamen Handlungen vollziehen. Auch in Strafverfahren muss sich ein Beklagter unter Umständen von einem Rechtsanwalt verteidigen lassen, unter anderem bei Verfahren vor dem Land – oder Oberlandesgericht oder bei Verfahren in denen dem Beklagen ein Verbrechen vorgeworfen wird. In der Regel sind Rechtsanwälte auf einige bestimmte Gebiete spezialisiert. Manche Anwälte die besondere Fachanwaltsausbildungen bei einer Rechtsanwaltskammer absolviert haben, dürfen den Titel „Fachanwalt“ führen. Träger dieses Titels haben mehrere theoretische Fortbildungen absolviert und eine bestimmt Anzahl von Fällen in dem jeweiligen Rechtsgebiet bearbeitet.